Erleichterung für Schwertransporte in Deutschland beschlossen

Am 16. Juni 2023 wurde im Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland eine Anpassung der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung beschlossen, um die Durchführung von Groß- und Schwertransporten – etwa bei Windkraftanlagen – zu erleichtern.

Die Regelung soll nun die Begleitung von Großraum- oder Schwertransporten durch Private über Bundesländergrenzen hinweg ermöglichen – anstelle der Polizei.

Großraum- und Schwertransporte – insbesondere auch von Windkrafträdern – sind für die Wirtschaft von großer Bedeutung. Da sich die Anzahl gerade auch durch Erfordernisse der Energiewende auf konstant hohem Niveau befindet, wird die Frage einer effizienten Organisation immer dringender. In einigen Bundesländern werden schon Hilfspolizistinnen und -polizisten für die Begleitung von Großraum- oder Schwertransporten eingesetzt. Eine Sollbruchstelle ist hier die Übergabe an anderen Landesgrenzen und an die in den Nachbarländern zuständige Polizei. Das hat zur Folge, dass Transporte unnötige Pausen für die Übergaben einlegen müssen, und das kann zu Störungen des Verkehrsflusses durch geparkte Großraum- oder Schwertransportfahrzeuge führen.

Mit dem Erlass einer Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung sind wir jetzt einen wichtigen Schritt weiter, um eben diese Sollbruchstelle zu beseitigen.

Auch zukünftig brauchen wir jede Art der Flexibilität vor dem Hintergrund des Ausbaus der Windenergie in ganz Deutschland, durch den die Zahl der Groß- und Schwertransporte weiter ansteigen wird.