Bundesrat beschliesst wesentliche Änderungen bei der Regelung von Schwerlasttransporten

In seiner Sitzung am 6. November 2020 hat der Deutsche Bundesrat die geplante StVO-Novelle in einem wesentlichen Punkt zugunsten der Schwertransportbranche korrigiert und nachgebessert.

Nachdem die Novelle zunächst vorgesehen hatte, dass Anträge für Schwertransporte künftig ausschließlich bei der jeweils zuständigen Behörde am Start- und Zielort eines Transportes gestellt werden müssten, ruderte die Länderkammer nun – nach zum Teil heftigen und lautstarken Protesten aus Branchenkreisen – zurück und ändert den § 47 StVO mit Wirksamkeit zum 01. Januar 2021.

EIN WICHTIGER TEILERFOLG

Die jetzt beschlossene Korrektur der Regelung sieht vor, dass die Antragstellung für die Durchführung von Schwertransporten nun wieder wie zuvor bei derjenigen Behörde liegt, in deren Bezirk das durchführende Unternehmen seinen Hauptsitz hat oder eine Zweigniederlassung nachweisen kann.

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